{"id":1,"date":"2016-05-10T03:48:21","date_gmt":"2016-05-10T03:48:21","guid":{"rendered":"http:\/\/stm-gmbh.info\/?p=1"},"modified":"2025-05-22T21:16:40","modified_gmt":"2025-05-22T21:16:40","slug":"hello-world","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stm-gmbh.info\/?p=1","title":{"rendered":"Impressum \/ AGB"},"content":{"rendered":"<p>STM GmbH i.L.,<\/p>\n<p>Amselweg 21,<\/p>\n<p>Sitz : 73061 Ebersbach an der Fils \/ Ro\u00dfw\u00e4lden,<\/p>\n<p>Registergericht Ulm HRB 734408,<\/p>\n<p>Tel.: 07163 \/ 90 89 865,<\/p>\n<p>Fax: 07163 \/ 90 89 458,<\/p>\n<p>mail@stm-gmbh.info,<\/p>\n<p>USt.ID Nr. DE217042351,<\/p>\n<p>Steuer-Nr. 6308201773,<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Markus Schmid,<\/p>\n<p>Inhaltlich verantwortlich: Markus Schmid.<\/p>\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der STM GmbH:<\/p>\n<p>Liefer- und Zahlungsbedingungen:<\/p>\n<p>1. Allgemeines: Angebot und Auftragsbest\u00e4tigung Wir liefern ausschlie\u00dflich auf Grund nachstehender Liefer- und Zahlungsbedingungen. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn die Annahme von uns schriftlich best\u00e4tigt ist. Die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung bildet die ma\u00dfgebliche Vertragsgrundlage. Alle Nebenvereinbarungen und Nebenabreden, sind erst durch unsere schriftliche Best\u00e4tigung bindend. M\u00fcndliche Abreden, die nicht schriftlich best\u00e4tigt werden, haben keine Rechtsg\u00fcltigkeit. Alle Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf ist bei Lieferung \u00fcber Lager stets vorbehalten. Es kann nach unserer Wahl ganz oder teilweise gleichwertige Ware geliefert werden, wenn dies der K\u00e4ufer bei Bestellung nicht ausdr\u00fccklich ausschlie\u00dft.\u00a0 Mit der Auftragserteilung erkl\u00e4rt sich der Besteller gleichzeitig damit einverstanden, dass seine Daten in einer EDV Datei zum Zwecke rationeller Angebotsabgabe und Auftragsabwicklung gespeichert werden.<\/p>\n<p>2. Lieferung: Die Angabe der Lieferfrist ist unverbindlich. Sie beginnt mit dem Tage der Annahme der Bestellung durch uns, jedoch nicht vor v\u00f6lliger Kl\u00e4rung aller Einzelheiten der Ausf\u00fchrung. Sie ist f\u00fcr uns unverbindlich. H\u00f6here Gewalt, oder sonstige, von uns nicht verschuldete Umst\u00e4nde, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen, z.B. Betriebs- oder Verkehrsst\u00f6rungen, Streiks, Aussperrungen, Behinderungen durch beh\u00f6rdliche Anordnungen, Mangel an Rohstoffen und Lieferantenteile, u.a. berechtigen uns die Lieferung f\u00fcr die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Anspr\u00fcche auf Schadenersatz sind in jedem Fall ausgeschlossen.<\/p>\n<p>3. Versand und Gefahr: Die Gefahr des Liefergegenstandes geht auf den Besteller bei Absendung \u00fcber, auch dann, wenn wir die Transportkosten \u00fcbernommen haben, oder der Versand mit eigenen Fahrzeugen durchgef\u00fchrt wird. Die Versandart und der Versandweg werden, wenn nicht anders vereinbart, durch uns bestimmt. Bei vereinbarter Frachtverg\u00fctung ist diese vom Empf\u00e4nger skontofrei zu verauslagen und wird nach Vorlegung der Belege gutgeschrieben. Fracht- und Zollerh\u00f6hungen, \u00dcberf\u00fchrungs- und Krangeb\u00fchren, Deckenmieten usw. sowie andere kleine Kosten gehen zu K\u00e4ufers Lasten oder zu Gunsten desjenigen, der die Frachtkosten zu tragen hat.<\/p>\n<p>4. Verpackung: Ist eine Verpackung erforderlich, wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht wieder zur\u00fcckgenommen.<\/p>\n<p>5. Preise: Die Preise ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung, falls eine solche nicht erteilt ist, dem von uns best\u00e4tigten schriftlichen, erteilten Auftrag. Sie entsprechen der jeweiligen Kostenlage zum Zeitpunkt der Auftragsbest\u00e4tigung bzw. Auftragserteilung. Bei bis zur Lieferung eintretenden au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nden, wie z.B. Lohn- oder Rohstoffpreiserh\u00f6hungen, Erh\u00f6hung \u00f6ffentlicher Lasten und \u00e4hnliches, behalten wir uns eine Erh\u00f6hung im Wert der Mehrkosten vor. Preise gelten grunds\u00e4tzlich zuz\u00fcglich jeweils g\u00fcltiger Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p>6. Zahlungsbedingungen: Der Rechnungsbetrag ist zum vereinbarten F\u00e4lligkeitstermin ohne Abzug bar oder per \u00dcberweisung zu zahlen. Er gilt ab dem Datum als geleistet, ab dem uns der Betrag frei zur Verf\u00fcgung steht. Andere Konditionen bed\u00fcrfen schriftlicher Vereinbarung. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Bei \u00dcberschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, Kosten zu berechnen mindestens in H\u00f6he von 5 % \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es unsererseits nicht. Bei Zahlungsverzug und Scheckprotesten und sonstigen Umst\u00e4nden, die die Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers zweifelhaft erscheinen lassen, werden unsere s\u00e4mtlichen Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort f\u00e4llig, wobei wir berechtigt sind, Kosten in H\u00f6he der \u00fcblichen Bankzinsen und Spesen f\u00fcr Kreditgew\u00e4hrung ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen. Bei Zahlungsverzug durch den Abnehmer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesem gegen\u00fcber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zur\u00fcckzutreten. Werden uns nach der Auftragserteilung Umst\u00e4nde bekannt, die die Kreditw\u00fcrdigkeit eines K\u00e4ufers zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Vorauszahlungen in bar zu verlang\u0627en. Als Umstand der die Kreditw\u00fcrdigkeit eines K\u00e4ufers zweifelhaft erscheinen l\u00e4sst, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zur\u00fcckbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bez\u00fcglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des K\u00e4ufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Ma\u00dfgabe der Ziff. 8 dieser Bedingung zul\u00e4ssig. Solange wir ein Minderungsrecht des K\u00e4ufers nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt haben, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.<\/p>\n<p>7. Eigentumsvorbehalt: Unsere Lieferungen erfolgen ausschlie\u00dflich unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zum vollst\u00e4ndigen Entrichten des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der gesamten Gesch\u00e4ftsverbindung, gleich welcher Art. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn nach erfolgtem Kontoabschluss eine Saldoanerkennung stattgefunden hat. Das Eigentum geht erst \u00fcber, wenn alle in Zahlung gegebenen Schecks, einschlie\u00dflich der Kosten hierf\u00fcr, beglichen sind. Erfolgt eine Zahlungsregulierung im sogenannten Scheck-Wechsel- Verfahren, so erlischt unser Eigentumsvorbehalt erst, wenn wir nicht mehr aus der Wechselhaftung in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen. W\u00e4hrend der Bestellung des Eigentumsvorbehaltes darf der K\u00e4ufer die Ware nur in seinem \u00fcblichen Absatzgesch\u00e4ft ver\u00e4u\u00dfern. Falls der K\u00e4ufer die Ware auf Kredit weiterliefert, ist er verpflichtet, sich ebenfalls das Eigentum vorzubehalten. Demgem\u00e4\u00df hat der Verk\u00e4ufer, falls der K\u00e4ufer vor erfolgter Bezahlung gelieferter Waren seine Zahlung einstellt, die in \u00a7 46 der Konkursordnung angef\u00fchrten Rechte auf Aussonderung bzw. Abtretung des Rechtes auf die Gegenleistung. Soweit ein Dritter im Besitz der Sache ist, tritt der Verk\u00e4ufer seinen Herausgabeanspruch gegen den Dritten schon jetzt an uns ab. Soweit der K\u00e4ufer von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Besitz hat, gilt ein Verwahrungsverh\u00e4ltnis zwischen Verk\u00e4ufer und uns als vereinbart. Der K\u00e4ufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bzw. den aus ihr hergestellten Gegenstand nicht zur Sicherung \u00fcbereignen oder verpf\u00e4nden. Ver\u00e4u\u00dfert der K\u00e4ufer die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur f\u00e4lligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen einschlie\u00dflich Nebenkosten, die ihn aus der Ver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer bzw. sonstige Dritte mit allen Nebenrechten an uns ab. Wird die Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer nach Verarbeitung allein oder zusammen mit anderer uns nicht geh\u00f6riger Ware ver\u00e4u\u00dfert, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung nur in H\u00f6he des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Auf Verlangen ist der K\u00e4ufer verpflichtet, die Abtretung seinem Besteller bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen diesen Besteller erforderlichen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen. \u00dcbersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen den Betrag aller unserer Forderungen \u2013 insbesondere aus Lieferungen \u2013 um mehr als 20% so sind wir auf Verlangen des K\u00e4ufers verpflichtet, insoweit Freigabe nach unserer Wahl zu erkl\u00e4ren. Von jeder Beeintr\u00e4chtigung unserer Rechte durch Dritte mu\u00df uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich benachrichtigen. Der K\u00e4ufer ist nicht berechtigt, die Ware oder an ihre Stelle getretene Forderungen zu verpf\u00e4nden oder zur Sicherung zu \u00fcbereignen. H\u00e4lt unser K\u00e4ufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, so sind wir berechtigt, R\u00fcckgabe der Ware zu verlangen, ohne vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, bis der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.<\/p>\n<p>8. M\u00e4ngelhaftung: F\u00fcr die von uns gelieferten und \u00fcberarbeiteten Waren leisten wir auf die Dauer von 6 Monaten Gew\u00e4hr bei Einsatz im Ein-Schicht-Betrieb (40h-Woche). F\u00fcr gebrauchte Waren ist generell jede Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen. Ansonsten gelten die vereinbarten schriftlichen Gew\u00e4hrleistungsfristen. Die Gew\u00e4hrleistung beginnt ab Datum der Auslieferung, bei Ma\u00dfnahmen, deren Montage von uns durchgef\u00fchrt wird ab dem Tage der Beendigung der Montage. Branchen\u00fcbliche Abweichung von Qualit\u00e4ten, Ma\u00dfen und Mengen bilden keinen Grund f\u00fcr Beanstandungen. Die M\u00e4ngelhaftung im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung bezieht sich nicht auf nat\u00fcrliche Abnutzung, ferner nicht auf Sch\u00e4den, die nach der Auslieferung infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, chemischer, elektrochemischer, elektrischer oder atmosph\u00e4rischer Einfl\u00fcsse auftreten. M\u00e4ngel sind uns unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen und die betreffenden Teile auf Verlangen zuzusenden. Bei Bauteilen und Ger\u00e4ten erlischt jegliche Gew\u00e4hrleistung bei einem Eingriff in ein Bauteil bzw. ein Instrument ohne unsere vorherige ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung. Unsere Gew\u00e4hrleistung erstreckt sich ausschlie\u00dflich auf Material- und Herstellerfehler. M\u00e4ngelr\u00fcgen haben binnen 8 Tagen nach Eingang zu erfolgen, andernfalls gilt die Ware als akzeptiert. Sie m\u00fcssen ferner vor der Verarbeitung der Ware schriftlich unter genauer Angabe des festgestellten einzelnen Mangels erfolgen und entbinden insbesondere nicht vor der Zahlungspflicht. Ist die Beanstandung berechtigt, so kann der K\u00e4ufer nur Nachbesserung, nicht aber Minderung, Wandlung, Schadenersatzleistung oder Ersatzlieferung verlangen. Wir sind stattdessen jedoch berechtigt, statt M\u00e4ngel an der gelieferten Ware zu beseitigen, eine m\u00e4ngelfreie Ware zu liefern oder Ersatz des Minderwertes zu leisten. Wenn der Versand an Dritte erfolgt, hat die Abnahme zuvor in unserem Werk zu erfolgen. Andernfalls gilt die Ware als vertragsm\u00e4\u00dfig geliefert. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadenersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers f\u00fcr weitergehenden mittelbaren und unmittelbaren Schaden. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeglicher Pflicht der Gew\u00e4hrleistung. Auch bei Beanstandungen hat der K\u00e4ufer die Ware zun\u00e4chst anzunehmen, abzuladen und sachgem\u00e4\u00df zu lagern. R\u00fccksendungen bed\u00fcrfen unseres vorherigen Einverst\u00e4ndnisses. Beruht die Beanstandung der Ware auf von uns gefertigten Zeichnungen, so sind Beanstandungen, die sich auf die Zeichnungen beziehen, ausgeschlossen, soweit der Kunde die Zeichnung vor Ausf\u00fchrung der Arbeiten genehmigt hat. <br \/>Wir haften auch nicht f\u00fcr Sch\u00e4den insbesondere nicht f\u00fcr unmittelbare oder mittelbare Folgesch\u00e4den, <br \/>Datenverlust, entgangenen Gewinn, System oder Produktionsausf\u00e4lle die durch die Nutzung von unseren Waren und Software oder Programme entstehen. Die Software und Programme sind vom dem K\u00e4ufer auf Eignung und Fehlerfreiheit zu \u00fcberpr\u00fcfen und bei frei programmierbaren Systemen ggf. anzupassen. <br \/>Die vorstehenden Regelungen \u00fcber Gew\u00e4hrleistungen gelten auch bei Lieferungen anderer als vertragsgem\u00e4\u00dfer Ware.<\/p>\n<p>9. Sicherheitsvorkehrungen: Sind bei von uns durchzuf\u00fchrenden Montagearbeiten Sicherheitsvorkehrungen irgendwelcher Art zu treffen oder bedarf es zur Durchf\u00fchrung der Montagearbeiten der Mitwirkung unseres K\u00e4ufers oder der nicht von uns zu beauftragender Dritte, so gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des K\u00e4ufers. Vorzuhaltende Ger\u00e4te oder sonstige Hilfsmittel sind vom K\u00e4ufer zu stellen.<\/p>\n<p>10. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand: Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferung, Leistung und Zahlung ist der Firmensitz der STM GmbH ungeachtet der Bestimmung des \u00a7 29 ZPO. Ist der K\u00e4ufer Vollkaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, so wird als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand hinsichtlich der \u00f6rtlichen Zust\u00e4ndigkeit das zust\u00e4ndige Amtsgericht vereinbart auch f\u00fcr Rechte und Pflichten aus Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten. Gerichtsstand ist der f\u00fcr den Firmensitz zust\u00e4ndige Ort.<\/p>\n<p>11. Vorbehalt: Wir behalten uns vor, Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, sowie technische \u00c4nderungen vorzunehmen.<\/p>\n<p>12. Sonstiges: Die Rechte des K\u00e4ufers aus einem Vertrag sind ohne unsere ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung nicht \u00fcbertragbar. Nehmen wir die Ware zur\u00fcck, so kann diese, sofern es sich um Standardfertigung handelt, nur mit 75% des Rechnungsbetrages gutgeschrieben werden. Bei Sonderanfertigungen ist eine R\u00fccknahme in jedem Fall ausgeschlossen. Soweit Vereinbarungen von den vorstehenden Bedingungen abweichen, bed\u00fcrfen sie zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftform. Wir sind in jedem Fall berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Es gilt nur Deutsches Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen oder sonstiger Vertragsteile ber\u00fchrt die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen nicht.<\/p>\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>STM GmbH i.L., Amselweg 21, Sitz : 73061 Ebersbach an der Fils \/ Ro\u00dfw\u00e4lden, Registergericht Ulm HRB 734408, Tel.: 07163 \/ 90 89 865, Fax: 07163 \/ 90 89 458, mail@stm-gmbh.info, USt.ID Nr. DE217042351, Steuer-Nr. 6308201773, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Markus Schmid, Inhaltlich verantwortlich: Markus Schmid. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der STM GmbH: Liefer- und Zahlungsbedingungen: 1. 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